Inklusive Lerngruppen


„So viel gemeinsames Lernen wie möglich“ lautet der Grundsatz für die Inklusion an unserer Schule. Vom Gemeinsamen Lernen profitieren an unserer Schule die Kinder mit und ohne Unterstützungsbedarf, in dem sie im Alltag den selbstverständlichen Umgang miteinander erleben.

An der Gesamtschule Rodenkirchen leben und lernen Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam in inklusiven Lerngruppen. Die Schüler*innen werden, wann immer möglich, nach dem Prinzip „Lernen am gemeinsamen Gegenstand“ unterrichtet. Das heißt, alle Schüler*innen einer Lerngruppe arbeiten am gleichen Thema, aber mit unterschiedlichen Schwerpunkten und auf unterschiedlichen Niveaus. Dabei kann der Unterricht für die Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf sowohl in der Klasse als auch in Kleingruppen stattfinden. Auch im Rahmen der Lernzeiten haben die Schüler*innen die Möglichkeit, an individuell bedeutsamen Inhalten zu arbeiten. Außerdem werden die Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf zusätzlich in den im Förderplan festgehaltenen Aspekten gefördert. Die Lehrer*innen für Sonderpädagogik unterrichten die Schüler*innen gemeinsam mit den Lehrer*innen der allgemeinen Schule und stehen ihnen beratend zur Seite.

Grundsätzlich werden die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allen Klassen eines Jahrgangs unterrichtet. Aus pädagogischen Gründen finden Kinder, die zieldifferent beschult werden, in sogenannten „Schwerpunktklassen“ geeignete Lernpartner*innen und zusätzliche Unterstützung. Bei den Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, richtet sich die Zuordnung nach den Förderschwerpunkten und den Bedürfnissen der Kinder. Die Anzahl der Lehrer*innenstunden aus dem Bereich Sonderpädagogik in den jeweiligen Klassen richtet sich nach der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und den unterschiedlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen. Die durch das Ministerium vorgegebene durchschnittliche Klassengröße beträgt zurzeit 27 Schüler*innen. Die tatsächliche Klassengröße richtet sich im Einzelfall nach der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (25 bis 29 Kinder pro Klasse).

Die Anforderungen für die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf orientieren sich an den Inhalten der Richtlinien und Lehrpläne der Gesamtschule sowie an den Inhalten der Richtlinien und Lehrpläne des jeweiligen Förderschwerpunktes („Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Sprache“, etc.). 

Hörgeschädigte Schüler*innen werden bei uns sowohl von einer internen Sonderpädagogin mit dem Förderschwerpunk „Hören und Kommunikation“, als auch von einer abgeordneten Lehrkraft gleicher Fachrichtung gefördert. Unser neues Schulgebäude ist störschallarm konzipiert, zudem sind bereits einige Räume mit unterstützender Technik ausgestattet (Ansprechpartnerin: madeleine.scherer@ge-roden.de )

Für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bieten wir jahrgangsübergreifende Kurse in den Bereichen Sport und Musik an. Ebenso gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sich im Rahmen von Schülerfirmen in den Bereichen Hauswirtschaft/Catering sowie Werken zu engagieren.

Ansprechpartner für den Bereich Inklusion:


Birthe Schwarz/ Beratungslehrerin/ Ansprechpartnerin Inklusion

Email:  birthe.schwarz@ge-roden.de