Verwaltung


Krankmeldungen müssen bis 8:30 Uhr im Sekretariat erfolgen.

Sie können bei unvorhergesehenem und ganztägigem Fehlen Ihres Kindes eine telefonische Nachricht auf die Mailbox des Anschlusses 0221 35018-81 sprechen.

Bitte geben Sie deutlich den Namen des Kindes, Klassenbezeichnung, und evtl. die Dauer des Fehlens an.


Öffnungszeiten Sekretariat (Besucher*innenverkehr): Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr


Unser Team

Frau Schöneberger

Frau Schöneberger

Telefon 0221-35018-0

EMail ge-rodenkirchen@stadt-koeln.de

Zuständigkeit Führen des Schulgirokontos Schülersachbearbeitung - Schulbescheinigungen - Schülerausweise - Änderung persönlicher Daten Bitte geben Sie uns immer die aktualisierten Telefonnummern (Festnetz, Handy, Arbeitsplatz) an, damit Sie im Notfall für uns erreichbar sind. Klassenfahrten BuT für Empfänger von Leistungen des Jobcenters oder Sozialamtes Eine Übernahme der Kosten kann beantragt werden, wenn Sie Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG erhalten. Bitte geben Sie eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheides in der Schule ab. Erhalten Sie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag, stellen Sie bitte bei uns in der Schule einen BuT-Kurzantrag und fügen eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides bei. Wenn Sie zu den Geringverdienerinnen und Geringverdienern zählen, wenden Sie sich zur Überprüfung Ihres Einkommens an das Jobcenter, Pohligstraße 3, 50969 Köln und stellen den BuT Antrag bitte beim Amt für Soziales und Senioren, Wiener Platz 2a, 51065 Köln. Die Kosten müssen von den Familien zunächst vorgestreckt werden. Die zuständige Behörde prüft daraufhin Ihren Anspruch auf Übernahme der Kosten und überweist ggf. den Betrag auf das Konto der Schule.

Frau Intveen

Frau Intveen

Telefon 0221-35018-0

EMail ge-rodenkirchen@stadt-koeln.de

Zuständigkeiten Schülersachbearbeitung - Anmeldungen - Abmeldungen - Beglaubigung und Zweitschriften von Zeugnissen - Änderung persönlicher Daten Bitte geben Sie uns immer die aktualisierten Telefonnummern (Festnetz, Handy, Arbeitsplatz) an, damit Sie im Notfall für uns erreichbar sind. - Schulbescheinigungen/Schulzeitbescheinigungen, auch für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr an unserer Schule sind. - Namensänderungen können nur mit amtlichem Nachweis erfolgen. - Sorgerecht Bitte geben Sie uns Änderungen unter Vorlage des Gerichtsbeschlusses zeitnah bekannt. - Schulpflicht Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, muss uns bei Verlassen der Schule ein Nachweis über den weiteren Ausbildungsverlauf (Berufskolleg, Nachweis über den Ausbildungsvertrag, die aufnehmende Schule, etc.) eingereicht werden. Erst dann und unter Vorlage des sog. Laufzettels (u.a. Nachweis dass sämtliches Schuleigentum zurückgegeben wurde) kann die Schülerin/der Schüler ordnungsgemäß von der Schule abgemeldet werden und erhält eine Abmeldebestätigung von unserer Schule sowie das entsprechende (Abschluss-) Zeugnis. Hinweis: Abgangszeugnisse und Abiturzeugnisse werden nur dann im Original ausgehändigt, wenn vorher sämtliche Bücher zurückgegeben oder bei Verlust erstattet worden sind. Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Kubinetz (Zimmer B.00.09 Sekretariat II

Frau Wahler

Frau Wahler

Telefon 0221-35018-0

EMail ge-rodenkirchen@stadt-koeln.de

Zuständigkeit Schülersachbearbeitung: Schülerausweise Schulbescheinigungen/ Schulzeitbescheinigungen Änderungen von Namen, Wohnort, Telefon bzw. Sorgerecht Bitte geben Sie uns immer die aktualisierten Telefonnummern (Festnetz, Handy, Arbeitsplatz) an, damit Sie im Notfall für uns erreichbar sind. - Namensänderungen können nur mit amtlichem Nachweis erfolgen. - Sorgerecht Bitte geben Sie uns Änderungen unter Vorlage des Gerichtsbeschlusses zeitnah bekannt. sämtliche KVB Angelegenheiten Krankmeldungen Sie können bei unvorhergesehenem und ganztägigem Fehlen Ihres Kindes eine Nachricht auf die Mailbox des Anschlusses 0221 35018-81 sprechen >>bitte deutlich den Namen des Kindes, Klassenbezeichnung, und evtl. Dauer des Fehlens. Mensamarkenverkauf Mittagessen in der Gesamtschule Köln-Rodenkirchen Die Stadt Köln bietet den SchülerInnen der IGS Rodenkirchen die Möglichkeit, in unserer Mensa montags bis freitags ein warmes Mittagessen einzunehmen. Die Marken können in Chips zu jeweils 5 Einzelmarken gegen Bargeld am Automaten im Foyer oder am Kiosk gekauft werden. Der Schülerbeitrag für warmes Essen beträgt ab dem 28.08.2019, 3,30 Euro und für kaltes Essen 3,10 Euro also 16,50 Euro bzw. 15,50 Euro. Ermäßigungen sind möglich, wenn Sie Leistungen nach BUT (SGB II bzw. ALG II, SGB XII oder Bereich Asyl erhalten. Bitte geben Sie dann eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheides in der Schule ab. Erhalten Sie Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag stellen Sie bitte bei uns in der Schule einen BuT-Kurzantrag und fügen eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides bei. Wenn Sie zu den Geringverdienern zählen dann wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Pohligstr. 3, 50969 Köln. Der Preis beträgt dann 1,00 Euro für warmes und kaltes Essen also 5,00 Euro. Die Chips für Berechtigte können Täglich in den Pause gegen Bargeld bei Frau Wahler gekauft werden. Bitte beachten Sie, dass höchstens 20 Chips pro Monat verkauft werden können (Zimmer B-00.08 im Sekretariat) Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Wahler

Herr Schelenz

Herr Schelenz

Funktion Hausmeister

Frau Treder

Frau Treder

Funktion Hallenwartin

Frau Schwarz

Frau Schwarz

Funktion Bibliothekarin