Neue 5
Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2026/27
5. Jahrgang an der Gesamtschule Rodenkirchen
Anmeldewoche (06.02. bis 11.02.2026)
1. Wenn Sie bereits ein Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihrem Kind an unserer Schule hatten:
Dann brauchen Sie nur noch die fehlenden Unterlagen einzureichen.
Dies ist auf jeden Fall:
- original Anmeldeschein der Stadt Köln (4 Seiten) (erhalten Sie von der Grundschule)
- Kopie des Zeugnisses der 4. Klasse 1. Halbjahr
Reichen Sie, falls noch nicht bei uns vorliegend, auch die folgenden Unterlagen mit ein:
- ausgefüllter Anmeldebogen der Gesamtschule Rodenkirchen mit den Unterschriften beider Sorgeberechtigten (falls nicht beide Erziehungsberechtigte den Anmeldebogen unterschrieben haben, muss dies unbedingt nachgeholt werden, da die Anmeldung nur, wenn beide Erziehungsberechtigte unterschrieben haben, berücksichtigt werden kann)
- zwei Passfotos Ihres Kindes (bitte den Namen hinten drauf schreiben)
- Nachweis über die zweifache Masernimpfung in Kopie (Impfausweis Kopie bitte mit der Vorder- und betreffenden Seite kopieren)
- Kopien der Geburtsurkunde Ihres Kindes / Ausweise / ggf. Sorgerechtsnachweise
- Zeugniskopien 3. Schuljahr
Bitte bringen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen noch Folgendes mit:
- Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
- die Elternbenachrichtigung des Schulamtes über die Schulen des Gemeinsamen Lernens
- Freitag, 06.02.2026 08.30 Uhr – 13.30 Uhr
- Montag, 09.02.2026 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
- Dienstag, 10.02.2026 08.30 Uhr – 15.00 Uhr
- Mittwoch, 11.02.2026 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr (letzte Möglichkeit)
Wer allein sorgeberechtigt ist, bestätigt dies bitte durch Abgabe einer Kopie des Sorgerechtsnachweises.
- Anmeldeschein der Stadt Köln (4 Seiten) (erhalten Sie von der Grundschule)
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4
- den ausgefüllten Anmeldebogen der Gesamtschule Rodenkirchen mit den Unterschriften beider Sorgeberechtigten
- Zeugniskopien 3. Schuljahr
- zwei Passfotos Ihres Kindes
- Nachweis über Masernimpfung in Kopie
- Kopien der Geburtsurkunde Ihres Kindes / Ausweise / ggf. Sorgerechtsnachweise
- Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
- die Elternbenachrichtigung des Schulamtes über die Schulen des Gemeinsamen Lernens
Die Aufnahme- und die Ablehnungsbescheide (im Falle einer Ablehnung senden wir Ihnen auch die eingereichten Unterlagen zurück) werden zentral alle gleichzeitig am 19.02.2026 versendet.
- Leistungsheterogenität (Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit)
- Losverfahren
Infos über unsere Schule:
