Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf 


 

Was bedeutet "Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf"?
Bei einem Kind mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf liegt bereits ein abgeschlossenes sonderpädagogisches Gutachten vor (AO-SF), welches in der Regel von der Grundschule und den Eltern beantragt und von einer Sonderpädagog*in erstellt wurde. Wenn ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf vorliegt, kann ein*e Schüler*in an unserer Schule als Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für das Gemeinsame Lernen angemeldet und entsprechend gefördert werden.

Schüler*innen mit Teilleistungstörungen, wie Legasthenie, Dyskalkulie u.ä.  gehören nicht zu der Gruppe der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, werden aber dennoch entsprechend unseren Möglichkeiten (z.B. LRS-Förderprogramm) gefördert.

Falls Sie Fragen zum sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, melden Sie sich gerne per Mail bei:
birthe.schwarz@ge-roden.de

Bei der Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in allen Jahrgangsstufen über den gesamten Schulalltag hinweg helfen Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Interessent*innen für das Freiwillige Soziale Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst wenden sich bitte an:
Severin Leisen, Lehrer für Sonderpädagogik
e-mail: severin.leisen@ge-roden.de